Zur Begleitung des Prozesses in den einzelnen Seelsorgebereichen des Bistums wurden die Prozessverantwortlichen in drei vollen Tagen geschult. Sie begleiten den Prozess und kümmern sich darum, dass dieser in den einzelnen Seelsorgebereich und dessen Pfarrgemeinden durchgeführt wird.
In der Auftaktveranstaltung für alle Gremien des Seelsorgebereiches am 13. Juni 2026 wurden den ehrenamtlichen Gremienmitgliedern die wichtigsten Informationen erklärt.
Die gezeigte Präsentation („gezeigte Präsentation“ mit dem Download verlinken) kann für die Informationsweitergabe in den Pfarrgemeinden verwendet werden. Ausführlichere Informationen gibt es in einer weiteren Präsentation, die ebenfalls als Download verfügbar ist. Der komplette Foliensatz steht ebenfalls als Download bereit.
Im Rahmen der Auftaktveranstaltung wurden Mitglieder für die beiden zu bildenden Arbeitsgruppen gesucht (und gefunden):
Diese beiden Gruppen sowie deren konkrete Arbeitsauftrag werden auf gesonderten Unterseiten erläutert.
Wie sollen die Ergebnisse des Prozesses in den einzelnen Seelsorgebereichen verwirklicht werden? Wie schafft man es, dass das ausgearbeitete Konzept nicht nur in der der SChubladie liegen bleibt?
Das geht vielleicht dadurch, wenn alle Beteiligten sich in einer Willenserklärung „verpflichten“, das ausgearbeitete Konzept auch in den Pfarrgemeinden umzusetzen. Obwohl dies eine Vereinbarung der Akteure ist, ihre eigene Arbeit zu schätzen und anzuwenden, ist in anderen Seelsorgebereichen oft ein Widerstand gegen dieses Wort "Willenserklärung" aufgetreten. Deshalb hat Bamberg in seinen FAQs darauf hingewiesen:
Die Willenserklärungen (Commitments) sind weder verpflichtend noch rechtlich bindend. Es handelt sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung von Pfarrgemeinderäten, Kirchenverwaltungen und Pastoralteam. Ziel der Willenserklärungen ist es, dass sich die Beteiligten freiwillig darauf verpflichten, im Prozess mitzuwirken und die Ergebnisse als Grundlage künftiger pastoraler und gebäudebezogener Entscheidungen anzuerkennen. Wir empfehlen die Unterzeichnung von Willenserklärungen für eine frühzeitige Einbindung aller wichtigen Gremien im Seelsorgebereich, um die Grundlage für einen transparenten Prozess in gegenseitiger Kommunikation und Information zu schaffen. Die Willenserklärung kann sich positiv auf die Identifikation der Beteiligten mit den im Prozess getroffenen Entscheidungen und Ergebnissen auswirken.